Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Filmnächte am Elbufer
Stand: 08.05.2023
1. Vertragsbeziehungen, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
1.1.
Bei den Filmnächten am Elbufer finden Veranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH als "Eigenveranstaltungen" und Veranstaltungen Dritter, als "Fremdveranstaltungen", statt. Ein auf jedem Ticket enthaltener Aufdruck zur Identität des Veranstaltenden weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (nachfolgend: „PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH“ oder „Inhaber:in des Hausrechts“) oder um die Veranstaltung eines Dritten (nachfolgend: „Veranstalter:in“) handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH zustande.
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und den jeweiligen Veranstaltenden begründet. Mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche der Besucher:in bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen die Veranstaltenden zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall /Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.2.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“).
Die nachfolgende Hausordnung findet Anwendung auf sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen der Filmnächte am Elbufer. Sie gilt für sämtliche Film-, Konzert- bzw. Veranstaltungsbesucher:innen der Filmnächte am Elbufer.
1.3.
Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf an der Ticketkasse der Filmnächte am Elbufer, bei Bestellung im Internet über www.etix.com und über Vorverkaufsstellen.
1.4.
Erfolgt der Kartenerwerb im Vorverkauf über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGB für den Kartenverkauf zu beachten.
Eigenveranstaltungen
Eigenveranstaltungen der Filmnächte am Elbufer führt die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH mit Sitz auf der Carolinenstraße 1a in 01097 Dresden durch.
Tickets
Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets sind gültig. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Tickets der Filmnächte am Elbufer gelten nicht für Kinoveranstaltungen unseres Programmpartners Rundkino Dresden.
Wir behalten uns vor einen Überlängen- und Premierenzuschlag auf den Ticketpreis draufzurechnen.
Gutscheine für Kinoveranstaltungen
Gutscheine einschließlich 5er Tickets haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 36 Monaten. Sofern die Filmveranstaltung ausverkauft ist, besteht kein Recht auf Einlösung des Gutscheins für die ausverkaufte Veranstaltung. Gutscheine sind für Filmveranstaltungen der Filmnächte am Elbufer gültig. Sie gelten nicht für Konzerte und für Filmveranstaltungen mit konzertanter Begleitung. Der Verkaufspreis auch anteilig wird bei Verlust des Gutscheines oder bei Differenzen im Kartenpreis nicht erstattet.
2. Absage von Veranstaltungen, Rückgaberecht / Annullierung von Kinotickets
2.1.
Erworbene Tickets werden nicht erstattet oder umgetauscht, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Grundsätzlich sind Regen oder kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen.
2.2.
Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, im Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. In diesem Fall (darunter zählen keine Unterbrechungen bis zu 30 Minuten) werden erworbene Kinotickets erstattet. Ist der Film bereits um mehr als die Hälfte abgespielt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
2.3.
Im Fall einer Absage der Veranstaltung gilt für die Erstattung von Kinotickets folgendes:
Ticketkasse
Gäste, die an der Ticketkasse des Veranstaltungsortes Filmnächte am Elbufer Tickets erworben haben, werden gebeten, ihre Tickets zur Rückerstattung mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Bitte füllen Sie das Formular gut lesbar und vollständig aus und fügen Sie Ihre Tickets hinzu (bei Online-Einlösung A4-Tickets einfach anheften). Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können.
Der Ticketpreis sowie die Portokosten werden Ihnen entsprechend Ihrer Angaben zurückerstattet. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
Onlinetickets
Besucher:innen, die Onlinetickets über www.etix.com gekauft haben, bekommen den Ticketpreis automatisch auf das beim Kauf genutzte Konto gutgeschrieben. Wenn die Gutschrift nicht innerhalb von 30 Werktagen eingegangen ist, so ist dies schriftlich unter folgender Adresse anzuzeigen: PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Carolinenstraße 1a in 01097 Dresden. Der Ticketpreis wird dann innerhalb von 14 Tagen gutgeschrieben.
Vorverkaufsstellen
Besucher:innen, die Tickets über die Vorverkaufsstellen erworben haben, bekommen nach Vorlage und Abgabe des gültigen Tickets sowie Kassenbelegs den Ticketpreis von der Vorverkaufsstelle erstattet. Es obliegt der Vorverkaufsstelle, diesen in bar auszuzahlen oder dem Konto gutzuschreiben. Die Erstattung kann nur in der jeweiligen Vorverkaufsstelle vorgenommen werden, wo das Ticket auch vorab erworben wurde.
Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Gutscheine / 5er-Tickets
Im Falle der Einlösung eines Gutscheins bitten wir Sie uns das dafür ausgehändigte Ticket mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Der Gesamtbetrag für den Gutschein sowie die Portokosten werden Ihnen zurückerstattet. Bitte nutzen Sie dafür das bereitgestellte Formular.
Im Falle einer Einlösung eines 5er-Tickets bitten wir Sie uns das dafür ausgehändigte Ticket mit dem hier bereitgestellten Formular an die oben genannte Adresse einzusenden. Der Gesamtbetrag für die Anzahl der eingelösten Tickets des 5er-Tickets sowie die Portokosten werden Ihnen gemäß Ihrer Angaben zurückerstattet.
Bitte füllen Sie das Formular gut lesbar und vollständig aus und kleben Sie auf der zweiten Seite ihre Tickets (bei Online-Einlösung A4 Tickets einfach anheften/ 2. Seite entfällt) in den vorgesehenen Feldern auf. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
2.4.
Freikarten werden nicht zurückerstattet. Eine erneute Freikarte können Sie mit der originären Ausgabestelle klären.
Zutritt zum Veranstaltungsort, Gültigkeit der Tickets
Beim Zutritt des Geländes der Filmnächte am Elbufer ist der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst das gültige Ticket unaufgefordert vorzuzeigen.
Mit Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3. Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH und dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst sind angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Filmnächte am Elbufer gewährt.
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren oder Jugendliche / Kinder in Begleitung erziehungsberechtigter Personen eingelassen. Die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findest du hier.
Die Jugendschutzbeauftrage der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu) ist: Frau N. Jakob (info) @ filmnaechte.de
4. Haftung
Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die eine Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
5. Datenschutz
Soweit die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs / Kartenvorverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Informationen erhältst du hier.
6. Ton- und Bildaufzeichnungen
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen). Print-, Online- und Fernsehmedien werden sämtliche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/ Absprache mit den Veranstaltenden gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Dresden.
8. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
HAUSORDNUNG DER FILMNÄCHTE AM ELBUFER
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher:innen der Filmnächte am Elbufer die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.
1.
Geltungsbereich
Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände der Filmnächte am Elbufer einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen, die bei den Filmnächten am Elbufer stattfinden.
2.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
3.
Ziel der Hausordnung
Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Filmnächte am Elbufer mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, die Filmnächte am Elbufer vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
4.
Hausrecht
Der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH steht auf dem gesamten Gelände der Filmnächte am Elbufer das alleinige Hausrecht („Inhaber:in des Hausrechts“) zu.
Den Anweisungen der Inhaber:in des Hausrechts, deren Vertreter:innen und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Wird die Veranstaltung nicht von der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, sondern von einem Dritten (nachfolgend „Veranstaltende“) durchgeführt, sind auch die Anweisungen der Veranstaltenden sowie dessen Vertreter:innen und Hilfspersonen uneingeschränkt und unverzüglich zu befolgen.
4.1.
Zutritt zum Veranstaltungsort
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Alle Besucher:innen sind verpflichtet, auf Verlangen ihr Veranstaltungsticket vorzuweisen.
4.2.
Personenkontrollen, Zutrittsverweigerung, Ausschluss von der Veranstaltung
Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zu den Filmnächten am Elbufer.
Die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst dürfen Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob diese aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden, dessen beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen sowie dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
Personen, die aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, darf der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.
4.3.
Solange der/die Besucher:in keine angemessene Kontrolle zulässt, dürfen die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstaltenden, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen und der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass der/die Besucher:in gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und der/die Besucher:in aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer verweigern.
4.4.
Wird einem/einer Besucher:in aus oben genannten Gründen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert, so hat der/die Besucher:in keinen Anspruch auf Geldersatz für das eigene Ticket.
4.5.
Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein/eine Besucher:in auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, sind die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden berechtigt, den/die Besucher:in von der Veranstaltung auszuschließen. Wird von diesem Ausschlussrecht Gebrauch gemacht, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
4.6.
Rauchen
In den ausgewiesenen Nichtraucherbereichen ist das Rauchen untersagt. Bei Missachtung werden Raucher:innen nach erfolgloser Mahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
4.7.
Verbote
Auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer ist verboten:
das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und Flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen;
jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen;
das Mitführen von Waffen jeglicher Art;
das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.);
das Entzünden von offenem Feuer;
das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;
das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden in entsprechender Funktion;
die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
das Betreten von Bereichen, die für Besucher:innen als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;
das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen (dazu zählen auch Picknick-Körbe);
das Mitbringen, Aufstellen und Benutzen von Stühlen und Tischen;
bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
das Auslegen von Handzetteln und das Anbringen von Plakaten;
das Abstellen von Fahrrädern auf dem Veranstaltungsgelände,
das Anschließen von Fahrrädern an Zäune, Tore oder sonstigen Ein- und Ausgängen (bei Zuwiderhandlung behalten sich die Veranstaltenden vor, dass Fahrrad kostenpflichtig zu entfernen).
4.8.
Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen davon ist ein 0,5L ©Tetra Pak ohne Verschluss oder eine 0,5L PET Flasche ohne Verschluss für den persönlichen Verzehr mit alkoholfreiem Inhalt.
Ferner sind von dem Verbot des Mitbringens von Speisen und Getränken ausgenommen Veranstaltungen, bei denen es im Vorhinein ausdrücklich anders angekündigt wurde; auch in diesen Fällen sind jedoch nur zum persönlichen Verzehr übliche Mengen zulässig.
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Generell dürfen die Transportbehältnisse und Verpackungen für Speisen und Getränke weder sperrig noch gefährlich oder als Wurfgeschoss geeignet sein. Getränkedosen sind in keinem Fall gestattet.
Die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden, deren Vertreter:innen und Hilfspersonen sowie der Ordnungsdienst sind befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besucher:innen mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
4.9.
Kinderwagen
Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen nicht auf das Gelände der Filmnächte am Elbufer mitgenommen werden.
4.10.
Regenschirme, Rucksäcke, schweres Gepäck
Filmveranstaltungen
Das Mitführen von schwerem Gepäck innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Dazu zählen große Rucksäcken (ab einem Volumen von 20l), Koffer, Reisetaschen, große oder mehrere Fahrradtaschen usw. Umhängetaschen, Handtaschen, Schirme, Falttaschen mit Decken und Jacken usw. können problemlos mitgeführt werden. Beachtet bitte die Hinweise auf unseren Sicherheitstafeln.
Konzerte
Für Konzerte ist das Mitführen von Rucksäcken und schwerem Gepäck, wie Koffer, Reisetaschen, Fahrradtaschen, große Falttaschen usw. untersagt. Taschen bis max. A4-Größe sind erlaubt. Weiterhin ist da Mitführen von Stockschirmen untersagt. Jeder Konzertveranstaltende behält sich aus Sicherheitsgründen zum Zeitpunkt des Konzertes das Recht vor, weitere Einschränkungen beim Mitführen von Gepäck und anderen Gegenständen umzusetzen. Wir empfehlen daher, auf das Mitführen von Gepäck und Taschen generell zu verzichten. Beachtet bitte die Hinweise auf unseren Sicherheitstafeln.
5.
Copyright, Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche unserer Abbildungen und Fotos ausschließlich unserem Urheberrecht unterliegen. Die Filmnächte am Elbufer sind eine beim Patentamt eingetragene Wort-und Bildmarke. Eine Nutzung der Wort- und Bildmarke ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich. Sämtliche während den Filmnächten am Elbufer aufgeführten Filme und Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer ist ohne Genehmigung des Inhabers des Hausrechts und der Veranstaltenden ausnahmslos verboten. Professionelle Video-/ Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung des Inhabers des Hausrechts und die Veranstaltenden nicht auf das Gelände der Filmnächte am Elbufer mitgebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird der Inhaber des Hausrechts und von den Veranstaltenden, deren Mitarbeiter:innen sowie Erfüllungsgehilfen überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis des Besuchers/ der Besucherin von der Veranstaltung führen.
6.
Allgemeine Verhaltensregeln
Jede Besucher:in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jeder hat den Anordnungen der Ordnungskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Inhaber des Hausrechts sowie der Veranstaltenden Folge zu leisten. Durchsagen der Inhaber des Hausrechts sowie dem jeweiligen Veranstaltenden sind stets zu beachten und den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Treppen sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
7.
Katastrophenfall
Jeder/jede Besucher:in hat seiner Mitwirkungspflicht, insbesondere bei einer Räumung oder Evakuierung nachzukommen. Der Evakuierungs- und Bestuhlungsplan hängt öffentlich an den Eingängen zum Veranstaltungsgelände aus. Im Evakuierungsfall ist Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Inhaber des Hausrechts und den Veranstaltenden deren Vertreter:innen und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. Für eine Evakuierung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Fluchtwege zu benutzen. Die Fluchtwege befinden sich in Richtung Elbe links und rechts neben der Bildwand-Bühnenkonstruktion. Weitere Fluchtwege sind die offiziellen Ein- und Ausgänge sowie der obere Ausgang zur Carolabrücke.
8.
Erste Hilfe
Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam bzw. ein(e) geschulte(r) Ersthelfer:in zur Verfügung. Jeder Unfall / Personenschaden ist unverzüglich dem Inhaber des Hausrechts und den Veranstaltenden, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst mitzuteilen.
9.
Sachschäden
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Inhaber des Hausrechts und den Veranstaltenden, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst anzuzeigen.
10.
Fundsachen
Sämtliche auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer gefundenen Gegenstände sind bei dem Inhaber des Hausrechts oder bei den Veranstaltenden, dessen beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst abzugeben.
11.
Müllentsorgung
Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird von dem Inhaber des Hausrechts und von den Veranstaltenden, deren beauftragten Dienstkräften, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst überwacht.
12.
Umwelt
Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere Umgebung der Filmnächte am Elbufer geschont wird. Bitte beachtet die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung des Geländes der Filmnächte am Elbufer.
13.
Parken, Befahren des Veranstaltungsgeländes mit dem Fahrrad
Auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer und in unmittelbarer Umgebung herrscht ein Parkverbot. Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Für Fahrräder stehen 400 Stellplätze vor dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. Die Inhaber des Hausrechts und die Veranstaltenden übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.
Das Parken von Fahrzeugen auf den Elbwiesen oder unter Elbebrücke ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug auf Kosten des Verursachers/ der Verursacherin entfernt.
Das Durchfahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahrrad ist nur im Schritttempo erlaubt. Ist das Veranstaltungsgelände für die Durchführung von Veranstaltungen gesperrt, ist die dafür ausgeschilderte Umleitung von Passant:innen und Fahrradfahrer:innen zu nutzen.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
14.
Haftung
Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die ein/eine Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
14.1.
Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nicht.
14.2.
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten ihres Personals beruht.
14.3.
Der/die Besucher:in haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
14.4.
Bei Veranstaltungen kann aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Hörschutz zu verwenden. Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
14.5.
Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen ein/einer Besucher:in und der Veranstaltenden individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.
15.
Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit dem 10.04.2017 in Kraft.
Diese Hausordnung kann von der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
Diese Hausordnung ist an den Zugängen zum Veranstaltungsgelände der Filmnächte am Elbufer öffentlich ausgehängt.