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AGB & Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 20.02.2024


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGBs) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“)


1. Vertragsbeziehungen 
Bei den Filmnächten am Elbufer finden Veranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (Sitz: Carolinenstraße 1A in 01097 Dresden), als „Eigenveranstaltungen“ und Veranstaltungen Dritter, als „Fremdveranstaltungen“ statt.
Ein auf jedem Ticket enthaltender Aufdruck zur Identität des Veranstaltenden weist aus, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdveranstaltung handelt. Eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH und Besucher:innen kommt nur bei ausgeschriebenen Eigenveranstaltungen zustande. 
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und den jeweiligen Veranstalter:innen geschlossen. Somit bestehen jegliche Rechten und Pflichten bezüglich der Veranstaltung, ab Zeitpunkt des Ticketkaufes, innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche der Besucher:innen bezüglich der Veranstaltung und ihrer Umsetzung an die Veranstalter:innen zu richten sind. Das schließt unter anderem Ansprüche in Zusammenhang mit Ausfall oder Absage, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzung sowie Fehlern oder Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung. 

1.1 Gültigkeit
Die AGB´s und die nachfolgende Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart, ab Erwerbszeitpunkt der Tickets, an den offiziellen Ticketkassen der Filmnächte am Elbufer, bei Bestellung im Internet (Ticketanbieter: www.etix.de) und über anerkannte Vorverkaufsstellen. 
Erfolgt der Kartenerwerb über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGBs zu beachten.  

 

2. Tickets 
Der oder die Veranstalter:in behält sich das Recht vor die Veranstaltungstickets am Eingang zu prüfen. Dabei sind ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets gültig, somit ist das Kopieren, Verändern oder Nachahmen der Tickets strengstens untersagt.
Die Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. 
Sollte das Tickets am Einlass nicht einbehalten werden, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. 
Die Tickets der Filmnächte am Elbufer gelten nur für die ausgewiesene Veranstaltung und haben keine Gültigkeit bei unserem Programmpartner „Rundkino Dresden“. 
Wir behalten uns vor einen Überlängen- und Premierenzuschlag auf den ursprünglichen Ticketpreis draufzurechnen. 
Mit Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit.

 

3. Gutscheine
Gutscheine, einschließlich 5er Tickets haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 36 Monaten. Diese sind nur für Filmveranstaltungen der Filmnächte am Elbufer gültig, sollte eine Veranstaltung ausverkauft sein besteht kein Anspruch auf Einlösung. 
Der Verkaufspreis wird bei Verlust des Gutscheines oder bei Differenz im Kartenpreis nicht erstatten, ebenso erfolgt keine Erstattung nach Ablauf der Gültigkeit. 

 

4. Absage 
Erworbene Tickets können nicht erstattet oder umgetauscht werden, sofern nachfolgend nicht etwas anderen geregelt ist. 
Es muss beachtet werden, dass wir uns nachfolgend nur auf unsere Eigenveranstaltungen insbesondere die Kinoveranstaltungen beziehen. Sollte es zu einer Absage eines Großkonzertes kommen, muss sich direkt an den Veranstalter gewendet werden.

4.1 Absage 
Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, in einem Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. Grundsätzlich sind Regen, mäßiger Wind oder allgemein kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen. Sollte es aufgrund der eben genannten Punkte zu einem Absagen kommen, werden bereits erworbene Kinotickets erstattet. Wobei kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der Film schon mehr als die Hälfte gespielt wurde oder Unterbrechungen bis zu 30 Minuten vorliegen. 

4.2 Erstattung 
Im Fall einer Absage der Veranstaltung gilt für die Erstattung der Kinotickets folgendes:

4.2.1 Ticketkasse Elbufer 
Wurde das Ticket oder ein Gutschein an den Ticketkassen der Filmnächte am Elbufer (auf dem Veranstaltungsgelände) erworben oder eingelöst, können Rückerstattungen mit dem hier breitgestellten Formular in Kombination mit den Originaltickets an folgende Adresse eingesendet werden:

PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH 
Carolinenstraße 1A 
01097 Dresden

Bitte beachten sie, dass wir Rückerstattungsformulare nur bearbeiten, wenn sie vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Zudem benötigen wir eine Unterschrift ihrerseits. 
Zusätzlich zu ihrem Ticketpreis oder dem Gesamtbetrag des Gutscheins werden die Porto-Gebühren entsprechend ihren Angaben erstattet. Jegliche Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen, ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber dem oder der Veranstalter:in geltend gemacht werden, nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte am Elbufer ist nicht möglich. 
Wir bitten um ihr Verständnis, dass eine Rückerstattung bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. 

4.2.2 Onlinetickets
Besucher:innen, die Online Tickets über www.etix.de gekauft haben, bekommen den Ticketpreis automatisch auf das beim Kauf genutzte Konto gutgeschrieben. Sollte der Ticketpreis nicht innerhalb von 30 Werktagen eingegangen sein, so ist dies schriftlich bei der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH anzuzeigen. 

4.2.3 Vorverkaufsstellen
Besucher:innen, die Tickets über die Vorverkaufsstellen erworben haben müssen sich auch an eben diese mit ihrer Rückerstattung wenden. Gegen Vorlage und Abgabe des gültigen Tickets kann der Ticketspreis der Vorverkaufsstelle erstattet werden. Dabei steht es frei, das Geld in Bar auszuzahlen oder einem angegebenen Konto gutzuschreiben. 
Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, nach dem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung. 

4.2.4 Freikarten
Freikarten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Das erneute Ausstellen kann nur mit der originären Ausgabestelle geklärt werden.

 

5. Jugendschutz und Altersgrenzen
Zu unseren Hausinternen Veranstaltungen gilt das amtliche Jugendschutzgesetz, daher ist die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. 
Daher ist der Zutritt zum Gelände der Filmnächte am Elbufer für Jugendliche unter 16Jahren nur mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. 
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person eingelassen. 
Die FSK-Angaben (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Diese Angabe sowie auch das Jugendschutzgesetz sind verbindlich. Sollte am Einlass festgestellt werden, dass die Veranstaltung dem Alter nicht angemessen ist, behält sich der oder die Veranstalter:in vor, den Zutritt zu verweigern. 
Die Jugendschutzbeauftragte der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH ist Frau N. Jakob (info@filmnaechte.de).
Es ist zu beachten, dass wir nur eine verbindliche Aussage über unsere Eigenveranstaltungen treffen können, bei Fremdveranstaltungen ist sich mit jeglichen Fragen rund um das Thema Jugendschutz an den Veranstalter zu wenden. 

 

6. Haftung 
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die Besucher:innen aufgrund von Pflichtverletzungen erleiden. Das bedeutet, dass die Verantwortung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden eingeschränkt ist.
Wenn es jedoch um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder um erhebliche Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Aufgaben, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entscheidend sind und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen können), haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von oder zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

7. Datenschutz
Die PAN-Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH bezieht persönliche und personenbezogene Daten, welche entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen streng vertraulich behandelt werden.
Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag unseres Unternehmens persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B im Rahmen des Kartenverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. 
Alle weiteren Informationen erhältst du hier

 

8. Ton- und Bildaufzeichnungen 
Die PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer Foto- und Bildaufnahmen für Dokumentations- und PR-Zwecke erstellen (lassen). Diese werden für Printmedien, Soziale Medien, unsere Website und Hausinterne Zwecke verwendet. Print-, Online und Fernsehmedien werden sämtliche Aufnahmen/Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/Absprache mit dem oder der Veranstalter:in gestattet.
Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren vorherigen Einverständnis rechtlich zulässig. (§23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG)

 

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort 
Bei Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem, greift ausschließlich das deutsche Recht. 
Erfüllungsort für sämtliche Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH in Dresden. 

 

10. Schlussbestimmung 
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder die restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. 
 

Hausordnung

Stand: 20.02.2024

 

1. Allgemeines

Geltungsbereich für diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände der Filmnächte am Elbufer einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches erkennen alle Besucher:innen die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

Das Hausrecht wird durch den Veranstalter:in, die Geschäftsführer oder die Mitarbeiter:innen ausgeübt.

Der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH steht im gesamten Geltungsbereich das alleinige Hausrecht zu (als Inhaber:in des Hausrechts). Den Anweisungen der Inhaber:ins, deren Vertreter:innen, Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst, Einsatzkräften (Rettungskräfte, Feuerwehr, Polizei) oder den Mitarbeiter:innen ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Wird die Veranstaltung nicht von der PAN Veranstaltungslogisitik und Kulturgastronomie GmbH durchgeführt, sondern von einem Dritten (nachfolgend: Veranstalter:in) durchgeführt, sind diese ebenfalls befugt das Hausrecht auszuüben.

 

2. Ziel der Hausordnung

Diese Hausordnung dient den Filmnächten am Elbufer, den Schutz, die Sicherheit und die Ordnung zu wahren, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, das Gelände vor Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

 

3. Zutritt

Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket gestattet, alle Besucher:innen sind verpflichtet auf Verlangen ihr Veranstaltungsticket vorzuweisen.

3.1 Personenkontrolle

Die Inhaber des Hausrechts und der oder die Veranstalter:innen behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen, daher ist eine Einsicht in mitführende Behältnisse zu gestatten. Außerdem sind sie befugt, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, den oder die Gäst:in dahingehend zu untersuchen, ob diese:r aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Sollte die Person keine angemessene Kontrolle zulassen, dürfen die Inhaber:innen des Hausrechts und der oder die Veranstalter:in, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen und der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass der oder die Besucher:in gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt. Darauffolgend darf der Person der Eintritt oder der Aufenthalt auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer verweigert werden.

3.2 Zutrittsverweigerung

Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zu den Filmnächten am Elbufer, ebenfalls Personen welche verbotenen Gegenstände, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, mitführen.

Personen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, darf der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

Sollte aufgrund der eben genannten Punkte der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden, hat der oder die Besucher:in keinen Anspruch auf Geldersatz auf das eigene Ticket.

3.3 Ausschluss von einer Veranstaltung

Gegen Vorlage eines triftigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt sind die Inhaber:innen des Hausrechts und die Veranstalter:innen berechtigt den oder die Besucher:in von der Veranstaltung auszuschließen. Wird von diesem Ausschlussrechts Gebrauch gemacht, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit, ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in einem solchen Fall nicht.

 

4. Verbote

Folgende Dinge sind auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer verboten:

- Jegliche Glasbehälter, Flaschen und Getränkedosen
- Jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerungen, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen (insbesondere rechtsradikale) Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen
- Waffen jeglicher Art
- Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Gasflaschen, bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver- und Bomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.
- Das Entzünden des offenen Feuers
- Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art
- Das Mitführen von Tieren, mit Ausnahme von Begleithunden in entsprechender Funktion
- Die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
- Das Betreten von Bereichen, die für Besucher:innen eindeutig als nicht zugelassen gekennzeichnet sind
- Das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen sowie die Mitnahme, Aufstellung und Nutzung von Stühlen und Tischen
- Bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern
- Bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- Das Auslegen von Handzetteln und das Anbringen von Plakaten
- Das Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände
- Das anschließen von Fahrrädern an Zäune, Tore oder sonstige Ein- und Ausgänge (bei Zuwiderhandlung behalten sich die Veranstalter:innen vor, das Fahrrad kostenpflichtig zu entfernen)

Es muss beachtet werden, dass das Rauchen nur in den dafür ausgeschriebenen Bereichen gestattet ist, bei Missachtungen werden Raucher:innen nach erfolgloser Mahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

5. Mitnahme

5.1 Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen ist die Mitnahme von Wasser bis zu 0,5l in einer Plastik Flasche.

Ferner sind von dem Verbot des Mitbringens von Speisen und Getränken Veranstaltungen ausgenommen, bei denen es im Vorhinein ausdrücklich anders angekündigt wurde. Auch in diesem Fall sind jedoch nur Mengen für den persönlichen Verzehr zulässig.

Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der oder die Inhaber:in des Hausrechts und die Veranstalter:innen behalten sich vor Besucher:innen mit unzulässigen Speisen und Getränken den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. (siehe auch „Personenkontrolle“)

5.2 Kinderwagen

Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen nicht auf das Gelände der Filmnächte am Elbufer mitgenommen werden.

5.3 Schweres Gepäck

5.3.1 Filmveranstaltungen

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von schwerem Gepäck innerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht erlaubt. Darunter zählen große Rucksäcke (ab einem Volumen von 20l), Koffer, Reisetaschen, große Fahrradtaschen, etc. Falttaschen mit Decken und warmen Sachen dürfen mitgebracht werden.

5.3.2 Konzertveranstaltungen

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Rucksäcken, schweren Gepäck, Koffern, Reisetaschen, Fahrradtaschen, Falttaschen usw. untersagt. Die maximale Taschengröße beträgt A4.

Jede:r Konzertveranstalter:in behält sich das Recht vor zum Zeitpunkt des Konzertes weitere Einschränkungen beim Mitführen von Gepäck und anderen Gegenständen umzusetzen. Daher empfehlen wir, auf das Mitführen von Gepäck und Taschen generell zu verzichten.

 

6. Allgemeine Verhaltensregeln

Jede:r Besucher:in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Jede:r hat den Anordnungen von Ordnungskräften, insbesondere der Polizei, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und dem oder der Inhaber:in des Hausrechts sowie dem oder der Veranstalter:in Folge zu leisten. Durchsagen der eben genannten Personen sind stets zu beachten und Folge zu leisten.

Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Treppen sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

 

7. Copyright, Bild-, Video- und Tonaufnahmen

Die Filmnächte am Elbufer sind eine beim Patentamt eingetragene Wort- und Bildmarke, somit unterliegen sämtliche unserer Abbildungen und Fotos ausschließlich unseres Urheberrechtes. Eine Nutzung der Wort- und Bildmarke ist nur mit vorheriger Zustimmung unsererseits zulässig.

Sämtliche, während den Filmächten am Elbufer aufgeführten Filme und Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt, somit ist die Aufnahme von Bild-, Video- und Ton von Veranstaltungen auf dem Gelände ohne Genehmigung des Inhabers ausnahmslos verboten.

Professionelle Video- und Fotokameras, sowie Tonaufzeichnungsgeräte dürfe ohne Genehmigung des Inhabers des Hausrechts nicht auf das Gelände der Filmnächte am Elbufer mitgebracht werden. Ein Verstoß kann zu einem Verweis des oder der Besucher:in von der Veranstaltung führen.

 

8. Katastrophenfall

Jede:r Besucher:in hat Seiner oder Ihrer Mitwirkungspflicht insbesondere im Falle einer Räumung oder Evakuierung nach zugehen. Der Evakuierung- und Bestuhlungsplan hängt an den Eingängen des Veranstaltungsgeländes aus.

Im Fall einer Evakuierung ist Ruhe zu Bewahren und den Anweisungen des Inhabers oder der Inhaberin des Hausrechts, dem oder der Veranstalter:in und deren Vertreter:innen, Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und Einsatzkräften (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. Für eine Evakuierung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Fluchtwege zu benutzen, diese befinden sich Richtung Elbe links und rechts neben der Bildwand- und Bühnenkonstruktion, sowie die offiziellen Ein- und Ausgänge und der obere Ausgang zur Carolabrücke.

 

9. Erste Hilfe

Auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer stehen stets geschulte Ersthelfer:innen oder/und ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall oder Personenschaden ist unverzüglich dem oder der Inhaber:in des Hausrechts, dem oder der Veranstalter:in oder dem Ordnungsdienst zu melden.

 

10. Sachschäden

Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem oder der Inhaber:in des Hausrechts, den Veranstalter:innen deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst anzuzeigen.

 

11. Fundsachen

Sämtliche auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer gefundenen Gegenstände sind bei dem oder der Inhaber:in des Hausrechts, Veranstalter:in, dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst abzugeben.

 

12. Müllentsorgung

Anfallender Müll ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen, das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird von dem oder der Inhaber:in des Hausrechts, Veranstalter:innen, dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst überwacht.

 

13. Umwelt

Es ist und ein Anliegen, die nähere Umgebung der Filmnächte am Elbufer zu schonen, dazu zählen mitunter die umliegenden Elbwiesen, die Elbe als solches, die Zugänge und auch die Parkplätze. Hier soll ausdrücklich die Hausordnung hinsichtlich der richtigen Müllentsorgung sowie der Toilettennutzung beachtet werden. (Punkt 12 und 4)

 

14. Transport

14.1 Auto

Auf dem gesamten Gelände der Filmnächte am Elbufer, einschließlich der darum liegenden Umgebung (Elbwiesen, Zufahrtswege und unter der Elbbrücke) herrscht ein absolutes Parkverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird das Fahrzeug kostenpflichtig entfernt. Die Filmnächte am Elbufer stellen keinen Parkplatz für Besucher:innen zur Verfügung (Ausnahme von Besucher:innen mit einem Behindertenausweis). Eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß wird empfohlen.

14.2 Fahrrad

Da eine Anreise mit dem Fahrrad empfohlen wird stellen wir zu jeder Veranstaltung insgesamt 400 Stellplätze zur Verfügung, welche sich verteilt an den zwei Haupteingängen befinden. Für abgestellte Fahrzeuge übernimmt der oder die Inhaber:in des Hausrechts oder der oder die Veranstalter:in keine Haftung.

Je nach Auslastung der Veranstaltung ist eine Durchfahrt des Veranstaltungsgeländes mit dem Fahrrad erlaubt. Dabei gilt zu beachten, dass das maximale Tempo Schrittgeschwindigkeit betragen sollte. Der oder die Inhaber:in des Hausrechts behält sich vor bei sehr vollen und/oder ausverkauften Veranstaltungen die Fahrraddurchfahrt nicht zu zulassen. An Tagen, wo Konzerte stattfinden ist die Durchfahrt ganztägig nicht möglich. 

Ist das Veranstaltungsgelände für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gesperrt, ist die dafür ausgeschilderte Umleitung zu nutzen.

 

15. Haftung

Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH übernimmt Verantwortung für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, sowie für Schäden, die durch erhebliche Verletzung einer wichtigen Vertragspflicht verursacht werden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung notwendig ist, um den Vertrag überhaupt ordnungsgemäß durchzuführen, und auf deren Einhaltung die Vertragspartner in der Regel vertrauen dürfen.

Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erstreckt sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch auf Pflichtverletzungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die Begleichung des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, insbesondere deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nicht. Ebenso haftet das Unternehmen nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, es beruht auf Schuldhaften Verhalten des Personals.

Eltern haften für ihre Kinder.

15.1 Laustärke

Aufgrund erhöhter Laustärke bei Veranstaltungen besteht die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden, daher empfehlen wir die Verwendung eines geeigneten Hörschutzes, vor allem bei Kindern.

Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet für Hör- und Gesundheitsschäden der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn eine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

 

16. Schlussbestimmung

Diese Version der Hausordnung tritt mit dem 01.02.2024 in Kraft. Die Hausordnung kann seitens der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Erneuerte Ausgaben der Hausordnung ersetzt, jede ältere Ausgabe und setzt Diese somit außer Kraft.

Diese Hausordnung ist einlesbar an den beiden Haupteingängen des Veranstaltungsgeländes der Filmnächte am Elbufer.

Exklusiv-Partner:
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